
Im Jahr 2001 gründete sich in Frankfurt am Main die erste deutschlandweite Kooperation von Anwaltskanzleien,
die im Arbeitsrecht ausschließlich auf Arbeitnehmerseite tätig sind.
Aus anfangs acht sind bis zum Jahr 2011 zwölf Kanzleien geworden, die von Hamburg bis Konstanz und von
Düsseldorf bis Berlin in der ganzen Republik für
mit ihrem Fachwissen, ihrer Erfahrung und ihrem Engagement zur Verfügung stehen.
Unsere Zusammenarbeit beruht auf gemeinsamer Überzeugung.
Wir wollen über den Erfahrungsaustausch hinaus
eine effektive Vertretung von Arbeitnehmer-
interessen bundesweit organisieren.
Außerdem bringen sich die Mitglieder der
Kooperation auch über die anwaltliche
Tätigkeit hinaus fallübergreifend
in die rechtliche und rechtspolitische
Diskussion ein.