Unser Rundbrief wird mehrmals pro Jahr per E-Mail an Interessierte verschickt. Wenn Sie in die Liste der Bezieher aufgenommen werden wollen, melden Sie sich einfach in der Kanzlei Müller-Knapp · Hjort · Wulff Partnerschaft.
04/2024Rundbrief Nr. 61 (PDF)- Finger weg vom Stift! - Was ist nicht per Betriebsvereinbarung regelbar?
- Das Präventionsverfahren nach § 167 Absatz 1 SGB IX - Auswirkungen auf die Kündigung von Schwerbehinderten
- Mangelhafte Beteiligung der Arbeitsagentur bei Einstellungen - Ein oft übersehener Zustimmungsverweigerungsgrund