Rundbriefe

Unser Rundbrief wird mehrmals pro Jahr per E-Mail an Interessierte verschickt. Wenn Sie in die Liste der Bezieher aufgenommen werden wollen, melden Sie sich einfach in der Kanzlei Müller-Knapp · Hjort · Wulff Partnerschaft.

  • 04/2024Rundbrief Nr. 61 (PDF)- Finger weg vom Stift! - Was ist nicht per Betriebsvereinbarung regelbar?
    - Das Präventionsverfahren nach § 167 Absatz 1 SGB IX - Auswirkungen auf die Kündigung von Schwerbehinderten
    - Mangelhafte Beteiligung der Arbeitsagentur bei Einstellungen - Ein oft übersehener Zustimmungsverweigerungsgrund